Banken,
Nach dem (überwiegenden) Geschäftszweig gliedern
sich die Banken in: 1. Notenbanken, die mit dem Recht, Banknoten
auszugeben (Banknotenmonopol), ausgestattet sind; 2. Universalbanken,
die Bankgeschäfte des Geld- und Effektenmarkts, wie sie
vorwiegend von den deutschen Großbanken ausgeübt
werden, betreiben; 3. Depositenbanken, die sich vorwiegend
auf die verzinsliche Annahme und Verwaltung von Kundschaftsgeldern
beschränken; 4. Effektenbanken, die sich mit der Finanzierung
von Unternehmungen, Anleihe-Emissionen, Gründungen und
dem Effektenverkehr befassen; 5. Hypothekenbanken und Pfandbriefbanken,
die gegen Sicherung durch Grundstücksrechte langfristige
Kredite einräumen und sich das hierfür notwendige
Kapital durch Ausgabe von Pfandbriefen beschaffen.
|